01.08.2010

S 10 | Medienrecht für das Bürgerfernsehen


Wer im Bürgerfernsehen sendet ist selber verantwortlich. Was heißt das? Welche Rechte anderer Personen müssen beachtet werden? Wen oder was darf ich filmen und wen nicht? Unter welchen Bedingungen darf ich Fremdmaterial nutzen? Neben der Beantwortung dieser Fragen geht es auch um die eigenen Rechte an der selbst produzierten Sendung.

Dauer: 2-stündig
Dozent: Ulf Richter, Rechtsanwalt
Termine:
Ort: Kanal 21
Zielgruppe: Für Produzenten und Interessierte
Kursgebühr: 15 Euro
Anmeldung/ Kooperation: Kanal 21
Telefon 05 21 / 2 60 98 11
mail@kanal-21.de
Bildungswerk für Medien & Kommunikation




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