Informationsverbot Schwangerschaftsabbrüche

 
Der Paragraph 219a, der das Informations- und Werbeverbot für Ärzte regelt, ist in den letzten Tagen Thema gewesen. Dieser Paragraph verbietet Ärzten die Information über Schwangerschaftsabbrüche die sie durchführen, im Internet und anderen Medien zu publizieren.

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